Reglement
REGLEMENT des Allgäu Panorama Marathon
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer dieses Reglement an und unterwirft sich diesem verbindlich
1. Fairness: Es wird erwartet, dass sich die Teilnehmer fair zueinander und zu den Helfern verhalten. Grob unsportliches Verhalten kann sanktioniert (DQ) werden.
2. Das Rennen: Die Wettbewerbe des Allgäu Panorama Marathon (Kids-Run, 5k, Hörnerlauf, Halbmarathon, Marathon und Ultra) sind Laufwettbewerbe, die in alpiner Umgebung stattfinden. Die Strecken sind nur zum Teil asphaltiert, der größere Teil findet auf Schotter und Naturböden statt. Die Teilnehmer verpflichten sich der Strecke genau zu folgen und Anweisungen des Helfer-Teams Folge zu leisten. Abkürzen ist unsportlich und kann zur Disqualifikation führen.
3. Keine Fortbewegungsformen außer Laufen, Gehen, Kriechen sind erlaubt. Hilfsmittel, außer Lauf- und Walking-Stöcken sind nicht erlaubt. Wenn mit Stöcken gestartet wird, müssen diese auch mit ins Ziel gebracht werden. Stöcke dürfen nicht unterwegs aufgenommen werden. Ausrüstungsgegenstände dürfen nicht während des Rennens an Dritte weitergegeben oder weggeworfen werden. Nichtbeachtung führt zur Disqualifikation
3. Begleitung: Ein ständiges Begleiten eines Teilnehmers (speziell per Fahrrad) behindert die Veranstaltung und ist daher verboten. Bei Zuwiderhandlung droht dem Begleitetem Athleten die Disqualifikation
4. Aufgabe/Abbruch: Bei Aufgabe des Rennens ist jeder Teilnehmer verpflichtet, sich so rasch wie möglich beim nächsten Streckenposten zu melden. Nichtmeldungen führen eventuell zu unnötigen und teuren Suchaktionen.
5. Klassen: Es gelten die Altersklasseneinteilungen des DLV in 5-Jahres Schritten
6. Startnummer / Zeitnahme: Die offizielle Allgäu Panorama Marathon Startnummer muss von jedem Teilnehmer während des gesamten Rennens jederzeit gut sichtbar an der Körpervorderseite getragen werden. Die Startnummer ist persönlich und nicht übertragbar. Die Startnummern darf nicht verdeckt, modifiziert oder verkleinert werden. Der vom Veranstalter bereit gestellte Transponder-Chip muss während des gesamten Rennens am Knöchel getragen werden. Nur dieser Chip ermöglicht eine Zeitnahme, Chips anderer Hersteller dürfen nicht getragen werden, sie beeinflussen unser System. Der Transponder-Chip ist nach Beendigung des Rennens am Zielort an den ausgewiesenen Rückgabestellen sofort abzugeben
7. Finisher-Auszeichnungen / Altersklassen-Auszeichnungen: Die Finisher-Medaille, die Finisher-Präsente erhält derjenige Teilnehmer, der die jeweilige, komplette Allgäu Panorama Marathon - Strecke absolviert hat. Die ersten 3 Platzierten in den Altersklassen erhalten Ehrenpreise. Ehrenpreise werden nur an Anwesende bei der Siegerehrung ausgegeben
8. Anti-Doping: Die Veranstaltung steht für sauberen Sport. Die Teilnehmer unterwerfen sich den Doping-Bestimmungen des DLV. Jeder Teilnehmer der einer Medikation aus medizinischer Notwendigkeit heraus bedarf ist selbst dafür verantwortlich abzuklären ob die Medikation unter Doping-Regeln fällt und muss dann eine gültige Erlaubnis mitführen. Auch die Einnahme bestimmter nicht auf der Wada-Liste stehenden Mittel (explizit Schmerzmittel!) sind aus Sicht des Veranstalters unsportlich und unerwünscht!
9. Umweltschutz - Rücksichtnahme auf die Natur: Der Allgäu Panorama Marathon findet in einer phantastischen Landschaft statt. Wir ersuchen alle Teilnehmer, sich so zu verhalten, das der Einfluss auf die Natur so klein wie möglich gehalten wird. Das heiß vor allem, das keine Abfälle: Gel-Verpackungen, Becher, Flaschen etc. in die Landschaft geworfen werden. Diese Dinge bitte in der Nähe der Verpflegungsstationen am Wegesrand ablegen. Wer Solcherlei ins Gebüsch, oder sonstwo, hinwirft nimmt Anderen den Spaß am Bergerlebniss und beeinträchtigt auch das Bild, das die Öffentlichkeit von uns Läufern hat. Zuwiderhandeln kann mit Disqualifikation geahndet werden
10. Streckenveränderung / Verkürzung: Der Veranstalter behält sich vor, zum Beispiel bei extremer Wetterlage, die Strecken zu modifizieren und/oder zu verkürzen. In diesem Fall ist den Anweisungen der Streckenhelfer und der Rennleitung zwingend Folge zu leisten. Eine Zuwiderhandlung wird mit Disqualifikation geahndet
11. Protest: Jeder Teilnehmer kann bei Regelverstößen anderer Teilnehmer oder gegen Entscheidungen des Veranstalters bis eine Stunde nach Zielschluss Protest einlegen und Zeugen benennen. Eine Jury aus drei Mitgliedern wird direkt vor der Siegerehrung den Protest behandeln. Benannten Zeugen müssen bei der Protestverhandlung erscheinen. Die Protestgebühr beträgt EUR 20,00. Die Protestgebühr verbleibt bei verlorenem Protest beim Veranstalter
12. Ausrüstung Ultra: Die Teilnehmer des Ultras müssen verpflichtend mitführen: Eingeschaltetes Mobiltelefon, Rettungsdecke, Signalpfeife und Trinkgefäß (es werden beim Ultra keine Becher zur Verfügung gestellt). Bei schlechtem Wetter oder schlechter Wetterprognose darf der Veranstalter eine Wetterjacke verpflichtend vorschreiben.
13. Gepäcktransport und -abgabe: Die Teilnehmer haben die Möglichkeit am Start (Allgäu Outlet) einen Beutel mit Wärmebekleidung abzugeben. Dieser wird von uns zum Ziel am Wonnemar gebracht. Bitte die entsprechenden Schilder an den Fahrzeugen beachten. Die Beutel bitte mit den mit den Startunterlagen ausgegebenen Anhängern markieren und diese mit der Startnummer beschriften. Die Anhänger mittels des mit den Startunterlagen ausgegebenen Kabelbinders so befestigen, dass die Startnummer von den Helfern ohne Umdrehen des Anhänger ersichtlich ist.
14. Gepäcktransport Gasthof Hörnlepass / Ultra und Hönerlauf / Grasgehren: Die Teilnehmer des Ultras haben die Möglichkeit einen Beutel zum Gasthof Hörnlepass bringen zu lassen. Bitte entsprechend markieren. Der Beutel wird nach der Veranstaltung zum Wonnemar gebracht. Die Teilnehmer des Hörnerlaufs haben die Möglichkeit einen Beutel zum Ziel in Grasgehren transportieren zu lassen. Bitte entsprechend markieren. Bitte genau die mit Schildern markierten Abgabestellen (Busse) beachten! Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass der Beutel im richtigen Bus transportiert wird!
15. Haftungsausschluss: Mit der Anmeldung meldet sich der Teilnehmer verbindlich zu der von ihm gewählten Strecke des Allgäu Panorama Marathons an. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wegen dem Veranstalter zurechenbarer Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Teilnehmer ist bereit, sich Kontrollen zu unterziehen, die vom Veranstalter angeordnet werden. Der Teilnehmer kennt und akzeptiert die Teilnahmebedingungen und das gültige Reglement. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung und Verwendung von Bildmaterial (auch der einzelnen Teilnehmer) aus der Veranstaltung einverstanden. Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung das er an der Rennveranstaltung auf eigenes Risiko teilnimmt und dass er ausreichend gegen Unfälle und Krankheit versichert ist. Er erklärt ausdrücklich, dass er die Regeln, Vorschriften und Bedingungen gelesen hat und akzeptiert. Ferner erklärt der Teilnehmer mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen seines Wettbewerbes entspricht
16. Verjährung/Gerichtsstand: Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem Veranstaltungsende. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem mit dem Teilnehmer abgeschlossenen Vertrag ist Sonthofen.